Satzung

1. Name & Sitz

Name: Halle – Borussen
 
Sitz: Halle / Saale (Sachsen-Anhalt)

2. Ziel & Zweck

Die Mitglieder distanzieren sich deutlich von rassistischen, antisemitischen, homophoben, pyrotechnischen oder diskriminierenden Verhalten, gleich welcher Art.

Ausübung gemeinsamer Fahrten zu Heim– und Auswärtsspielen des BV Borussia Dortmund 09 e.V., sowie Durchführung gemeinsamer Veranstaltungen (Grill-, Spiel- oder Turniere).

Herstellung von Kontakten zur Fanclub –Betreuung des Vereins BV Borussia Dortmund 09 e.V., freundschaftliche Pflege zu anderen Fanclubs und dem Verein BV Borussia Dortmund 09 e.V., sowie die Repräsentation der Vereinstreue.
 
Der Verein „Halle – Borussen“ ist nicht auf einen wirtschaftlichen Zweck gerichtet.
 
Der Verein „Halle – Borussen“ ist ein nichtrechtsfähiger Verein i. S. d. §54 BGB. Auf ihn soll zuerst diese Satzung Anwendung finden. In Ausnahmefällen sollen die Vorschriften des Vereinsrechts Anwendung finden, soweit sie nicht die Eintragung in das Vereinsregister voraussetzen. Ansonsten ist auf die Vorschriften der Gesellschaft bürgerlichen Rechts zurück zu greifen (§§705ff. BGB)

3. Regelung zum Datenschutz

Hier findet die DSGVO vom 24. September 2018 Anwendung (siehe Anhang des Mitgliederantrages).

4. Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft im Fanclub „Halle – Borussen“ kann von jeder nicht unter Vormundschaft stehender Person zu jeder Zeit schriftlich gegenüber dem Vorstand beantragt werden (bei Falschangaben, erlischt die Mitgliedschaft mit sofortiger Wirkung, rechtliche Schritte werden vorbehalten).

Die Aufnahme eines Bewerbers in den Fanclub bedarf der Zustimmung des gesamten Vorstandes, ein Aufnahmeanspruch besteht jedoch nicht. Die Ablehnung durch den Vorstand ist nicht anfechtbar.

Bei minderjährigen Bewerbern ist das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten erforderlich.

Jedes Mitglied gibt mit seiner Aufnahme in dem Fanclub das Einverständnis zur Weitergabe seiner persönlichen Daten an den BV Borussia Dortmund e.V. und seine Bildrechte ab, die im Rahmen des Fanclubs entstehen (Fanclubtreffen, Heim- und Auswärtsspielen, etc.).

Hier findet die DSGVO vom 24. September 2018 Anwendung.

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod im laufenden Geschäftsjahr. Eine Kündigung bei Tod bedarf es durch den Vorstand hierbei nicht.

Der Austritt hat schriftlich gegenüber dem Vorstand mit einer Frist von 4 Wochen zum 30.11. des laufenden Geschäftsjahres zu erfolgen und bedarf keiner Angaben von Gründen.

Ein Mitglied kann nach Zustimmung aller Mitglieder des Vorstandes ausgeschlossen werden.

Der Auszuschließende muss schnellstmöglich von seinem sofortigen Ausschluss schriftlich per E-Mail informiert werden.

  • Gründe für den Ausschluss bestehen unter anderem bei:Weitertragen von Vereinsinterna
  • Rückstand von mehr als 2 Monaten nach Fälligkeit des Mitgliederbeitrages
  • krawallhaften Verhalten vor, während oder nach Veranstaltungen des Fanclubs und bei Veranstaltungen des BV Borussia Dortmund 09 e.V.
  • Besitz von Waffen und/oder gefährlichen Gegenständen während einer Fanclubveranstaltung
  • Besitz und Konsum von illegalen Betäubungsmitteln
  • der Mitgliedschaft in rechtsextremer Vereinigung

Eine Kindermitgliedschaft erlischt mit der Vollendung des 18. Lebensjahres.

Die Mitglieder im Fanclub „Halle – Borussen“ verpflichten sich zu keiner Teilnahme an Spielbesuchen.

Jegliche Änderung der Stammdaten, Adresse, Webadresse und Telefon sind unverzüglich dem Schriftführer ohne Aufforderung mitzuteilen.

5. Vorstand

Der Vorstand des Fanclubs „Halle – Borussen“ besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, dem Kassenwart, dem Schriftführer und dem Organisator.

Der Vorstand vertritt die Mitglieder gemeinsam nach außen hin und ist bestrebt, das Ansehen des Fanclubs in der Öffentlichkeit zu wahren.

Jeder der Personen ist einzelvertretungsberechtigt.

Die Vorstandsmitglieder werden auf eine Dauer von 2 Jahren bestellt.

Sie bleiben jedoch auch darüber hinaus bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt.

Die aktuellen Vorstandsmitglieder sind im Anhang zu dieser Satzung erläutert. Bei Vorstandsänderungen wird der Anhang aktualisiert und den Mitgliedern via E-Mail zugesandt.

6. Stimmrecht

Stimmberechtigt sind alle volljährigen Mitglieder ohne Berücksichtigung der Zugehörigkeitsdauer oder der Funktion innerhalb des Fanclubs.
 
Beschlüsse werden wirksam, wenn die anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung ihre Zustimmung mit 2/3 Mehrheit erteilen.
 
Für die Aufnahme, dem Ausschluss und die Tätigkeitszuweisung eines Mitgliedes, sowie Beitragssatzung/-änderung gelten die Angaben dieser Satzung.
 
Mitglieder können sich in Abwesenheit durch ein anderes Mitglied in ihrer Stimme vertreten lassen. Hierzu ist dem Vorstand zu Beginn der Versammlung eine schriftliche Vollmacht vorzulegen.  
 
Die Satzung kann nur unter Vorlage der geänderten Klausel mit Zustimmung der anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung geändert werden.

7. Mitgliederversammlung

Eine Mitgliederversammlung ist zu berufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert, jedoch mindestens einmal im Jahr.

Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen schriftlich an die zuletzt mitgeteilte E-Mail Adresse, wenn nichts anderes schriftlich gegenüber dem Verein vereinbart wurde, einzuberufen.

Die Einberufung muss die Gegenstände der Beschlussfassung (Tagesordnung) beinhalten.

Das Erscheinen eines Mitgliedes ist erforderlich und um Zu- oder Absage unter den bekannten Fanclub – Kontaktmöglichkeiten wird schriftlich gebeten. (Info-Gruppe, E-Mail oder per Post)

Die ordnungsgemäße einberufene Versammlung ist stets mit einer 2/3 Mehrheit  beschlussfähig.

Die Versammlung wird von einem Mitglied des Vorstandes geleitet.

Die Wahlen der einzelnen Vorstandsmitglieder erfolgen als nicht öffentlich. Beschlussfassungen dagegen offen.

Der Schriftführer hat spätestens 10 Tage nach der Versammlung ein Protokoll über Anwesenheit, Tagesordnungspunkte und das Ergebnis

der Abstimmung/Wahlen anzufertigen und jedem Mitglied per E-Mail zukommen zu lassen.

Das Protokoll ist vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.

Nach festgestellter Beschlussfähigkeit getroffener Beschlüsse sind im Nachhinein durch abwesende Mitglieder nicht anfechtbar.

8. Mitgliederbeitrag

Alle volljährigen Mitglieder sind beitragspflichtig.

Schüler und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind beitragsfrei.

Es ist ein jährlicher Mitgliederbeitrag zu entrichten, die Höhe des Beitrages wird in der jährlichen Mitgliederversammlung festgelegt. Bei Änderungen der Beitragshöhe ist die Zustimmung von mindestens 2/3 aller anwesenden Mitglieder erforderlich.

Der aktuelle Mitgliederbeitrag ist im Anhang zu dieser Satzung erläutert. Bei Änderungen wird der Anhang aktualisiert und den Mitgliedern via E-Mail zugesandt.

Die Beiträge werden jährlich vorab geleistet und sind jeweils zum 01. Januar  des laufenden Jahres zu entrichten, mit einer Frist von 1 Monat.

Nach nicht erfolgtem Zahlungsbeitrag im Januar, wird im Februar eine zusätzliche Mahngebühr in Höhe von 5,00 Euro fällig.

Nach nicht erfolgtem Zahlungseingang bis 01. März erfolgt die fristlose Kündigung des betreffenden Mitgliedes durch den Vorstand.

Die Beiträge werden direkt an das bekannte Fanclubkonto per Überweisung entrichtet. (Siehe Anhang der Satzung)

Bei Neumitgliedern ist der Jahresbeitrag anteilmäßig im Folgemonat zu entrichten.

Ausgaben zum Wohle des Fanclubs werden grundsätzlich aus der gemeinschaftlichen Kasse geleistet.

Alle erbrachten Zahlungen an den Fanclub werden nach Austritt, Ausschluss oder Tod nicht vom Fanclub zurück erstattet.

Der Kassenwart hat zur Führung der Finanzen ein Kassenbuch (in papierhafter oder elektronischer Form) zu führen, in dem alle Zu- und Abgänge nachzuweisen sind.

Der Kontoauszug ist monatlich dem Kassenbuch beizufügen und bei Verlangen des Vorstandes vorzulegen.

Der Verein hat einen Kassenprüfer, welcher zum Jahresende einen Bericht zur Entlastung des Vorstandes erstellt.

Dieser muss dem Vorstand zur nächsten Mitgliederversammlung eines neuen Kalenderjahres vorgelegt und dem Schriftführer als Kopie ausgehändigt werden.

Jedes Mitglied hat ohne Angaben von Gründen das Recht auf Einsichtnahme in das Kassenbuch und sollte innerhalb von 14 Tagen ermöglicht werden.

Der Kassenwart hat jeweils zum Jahresende eine Bilanz der Einnahmen und Ausgaben des Fanclubs anzufertigen und bei der jährlichen Mitgliederversammlung eines neuen Geschäftsjahren vorzulegen.

Diese muss dem Vorstand ausgehändigt und dem Schriftführer als Kopie zum Protokoll beigefügt werden.

9. Allgemeines

Eintrittskarten für Spiele des BV Borussia Dortmund 09 e.V. über den Fanclub werden von den Mitgliedern selbst finanziert und dürfen nicht gewinnbringend über Social Media und anderen Verkaufsportalen (z. Bsp.: Ebay, etc.) veräußert werden.

Bei Nichteinhaltung hat das betroffene Mitglied mit einer Sperrzeit für eine laufende Saison zu rechnen.

Eintrittskarten können bei unvorhersehbaren Ereignissen (Krankheit, etc.) an vereinsinterne nicht gesperrten Mitgliedern weiter gegeben werden und führen zu keinem Ausschluss.

Der Erwerb von Fanartikeln (Trikots, Schals, etc.) oder Fanclub– Artikeln (Aufkleber, T-Shirts, etc.) kann unter zentraler Leitung des Fanclubs erfolgen. Ansprechpartner hierfür ist der Organisator des Vereines.

Die Bezahlung der bestellten Fanartikel erfolgt über Vorkasse und ist mit einer Laufzeit von 14 Tagen zu begleichen. Ein Anspruch besteht jedoch nicht (z. Bsp.: Artikel nicht verfügbar, etc.).

10. Haftung

Ein genereller Versicherungsschutz im Sinne von Haftpflicht- und Unfallversicherung etc. besteht zu keiner Zeit durch den Fanclub.

Jedes Mitglied haftet für selbst verschuldete Schäden eigenverantwortlich (Haftpflichtversicherung, etc.).

11. Gründungsmitglieder

  • Sven Weinrich
  • Sven Nistler
  • Frank-Jürgen Ermisch
  • Martin Börner
  • Anton Sparfeld
  • Sabine Nistler
  • Stefan Stoffel

12. Satzung / Organe

Jedes Mitglied ab dem 18. Lebensjahr (bzw. deren Erziehungsberechtigten bei unter 18-Jährigen) erkennt mit der Unterschrift auf dem Mitgliederantrag die aktuelle Satzung und die DSGVO vom 24. September 2018 an.

Jedem Mitglied ab dem vollendeten 18. Lebensjahr wird die Satzungsänderung schriftlich per E-Mail zugesandt.

Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.

13. Auflösung

Die Mitgliederversammlung kann mit einer Mehrheit von 2/3 die Auflösung des Fanclubs „Halle – Borussen“ beschließen.

Bei weniger als 3 Mitgliedern erfolgt die Zwangsauflösung.

Bei Auflösung des Vereines, soll das Vermögen des Vereines an dem folgenden Institut übergeben werden:

BVB – Stiftung „leuchte auf“

Rheinlanddamm 207 – 209

44137 Dortmund

https://www.bvb.de/Der-BVB/Stiftung/Ueber-uns

 

Datum der Beschlussfassung: 06.04.2019

Die Satzung ist errichtet am 15.06.2015 mit Nachträgen vom 20.05.2017, 31.03.2018, 06.04.2019